Acerca de
Wahlergebnisse stehen noch aus für Böhmzwiesel und Karlsbach
TERMINPLAN
FÜR DIE WAHL DER PFARRGEMEINDERÄTE 2022
SPÄTESTENS BIS 17. DEZEMBER 2021
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Wählerlisten bzw. Adressaufkleber bei der Abteilung Kirchliches Meldewesen anfordern => Wahlausschuss
SPÄTESTENS BIS 22. NOVEMBER 2021
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Materialien bei der Druckerei Geiselberger bestellen
SPÄTESTENS BIS 04. FEBRUAR 2022
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Feststellung der Zahl der Mitglieder im neuen Pfarrgemeinderat (§ 1 WO) => amtierender PGR
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Bildung eines Wahlausschusses (§§ 2-3 WO) und Bestellung eines Wahlvorstandes (§ 8 WO) => amtierender PGR
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Beschluss über allgemeine Briefwahl => amtierender PGR
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in Pfarreien bis 800 Katholiken Beschluss über Persönlichkeitswahl => amtierender PGR
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Bekanntgabe der Zusammensetzung des Wahlausschusses und des Wahlvorstandes => Pfarrer
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Bekanntgabe des Termins der Pfarrgemeinderatswahl => Wahlausschuss
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Aufruf an die Gemeinde, Kadidaten vorzuschlagen (§ 4.1 WO) => Wahlausschuss
SPÄTESTENS BIS 18. FEBRUAR 2022
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Erstellung der Kandidatenliste (§ 4.1 WO) => Wahlausschuss
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Bekanntgabe der Kandidatenliste (§ 4.5 WO) => Wahlausschuss
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Hinweis an die Gemeinde, dass bis zum 28.02.2022 weitere Kandidatenvorschläge eingereicht werden können (§ 5.1 WO) => Wahlausschuss
SPÄTESTENS BIS 11. MÄRZ 2022
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Prüfung der eingereichten Kandidatenvorschläge (§ 5.4 WO) => Wahlausschuss
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Erstellung der endgültigen Kandidatenliste in alphabetischer Reihenfolge => Wahlausschuss
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Bekanntgabe der endgültigen Kandidatenliste (§ 5.4 WO) => Wahlausschuss
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Vorstellung der Kandidaten (im Pfarrbrief, am Schwarzen Brett, anhand von Plakaten usw.) => Wahlausschuss
SPÄTESTENS BIS 16. MÄRZ 2022
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Ausgabe von Briefwahlunterlagen (§ 10 WO) bis Mittwoch vor der Wahl => Wahlausschuss
WAHLTERMIN SAMSTAG 19. UND SONNTAG 20. MÄRZ
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Wahl des Pfarrgemeinderates (§§ 8 und 9 WO) => Wahlvorstand
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Feststellung des Wahlergebnisses (§ 12.5 WO) => Wahlvorstand und Wahlausschuss
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Mitteilung der Wahlbeteiligung an das Bischöfliche Ordinariat (Faxvordruck benützen oder Online-Formular auf der Homepage) => Wahlausschuss
SPÄTESTENS BIS 27. MÄRZ 2022
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Bekanntgabe des Wahlergebnisses an die Gemeinde (§ 12.6 WO) => Wahlausschuss
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Beginn der Einspruchsfrist (§ 12.7 WO) => Wahlausschuss
03. APRIL 2022
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Ende der Einspruchsfrist und Vorlage der Einsprüche beim Vorsitzenden des Diözesanrates (§ 12.7 WO) => Wahlausschuss
SPÄTESTENS BIS 10. APRIL 2022
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Hinzuwahl weiterer Mitglieder gemäß § 4 der Satzung für Pfarrgemeinderäte (§ 13.1 WO) => PGR-Vorsitzender
SPÄTESTENS BIS 17. APRIL 2022
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Konstituierung des neuen Pfarrgemeinderates (§ 13.2 WO) => Pfarrer
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Evtl. Bestellung der Beauftragten für die verschiedenen Sachgebiete => neue/r PGR-Vorsitzende/r
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Bekanntgabe aller Mitglieder des PGR sowie des Vorstandes an die Pfarrgemeinde (§ 14 WO) => Pfarrer
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Zusendung je eines Exemplares des Protokolls der konst. Sitzung an die Geschäftsstelle des PGR-Referates (§ 14 WO), an die/den amtierenden Dekanatsratsvorsitzende/n und an den Dekan => Schriftführer des neuen PGR
BIS SPÄTESTENS 03. JULI 2022
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Konstituierung des Dekanatsrates (Wahl des Vorstandes und der Vertreter in den Diözesanrat) (§ 6.7 der Satzung der Dekanatsräte in der Diözese Passau) => amtierende/r Vorsitzende/r des Dekanatsrates
Am 20. März 2022 fand die Pfarrgemeinderatswahlen statt. Folgend die Ergebnisse.